SOLIDARTRANSFER

Der Solidartransfer ermöglicht, den Gesamtbestand an bezahlbaren selbstverwalteten Räumen zu erhöhen.

SOLIDARTRANSFER: EINE DAUERBAUSTELLE

Der Solidartransfer ist vom Prinzip her klar und einfach: Bestehende Hausprojekte zahlen in einen gemeinsamen Topf, den Solidarfonds, aus dem sowohl neue als auch ältere Hausprojekte unterstützt werden.

Grundgedanke der Finanzierung ist es, dass sich das Hausgemeinschaft-Syndikat langfristig selbst über einen Solidarfonds fördert.

Die Hauptfunktion des Solidarfonds ist es, die nötigen Mittel zu erhalten, welche die Syndikat-GmbH benötigt, um in jeder Haus-GmbH eine Stammeinlage von 10’000.- CHF bezahlen zu können.

Dies ist schliesslich notwendig, damit die Syndikat-GmbH Gesellschafterin in den Haus-GmbHs werden kann. So kann der Solidarfonds dazu dienen Projekte in der kapital intensiven Anfangsphase zu unterstützen, sodass auch kurzfristig günstige Mieten zu Stande kommen können. Ausserdem können ältere Projekte bei der Instandhaltung ihrer Häuser unterstützt werden.

SOLIDARTRANSFER

Die Altprojekte transferieren Überschüsse zu Gunsten neuer Projektinitiativen.
Die Altprojekte transferieren Überschüsse zu Gunsten neuer Projektinitiativen.
Die Altprojekte transferieren Überschüsse zu Gunsten neuer Projektinitiativen.

SOLIDARBEITRAG UND SOLIDARFONDS

Jedes Hausprojekt, das den Hauskauf erfolgreich hinter sich gebracht hat, bezahlt in den Solidarfonds einen Solidarbeitrag. Konkret: Der Haus-Verein tritt dem Syndikat-Verein als Mitglied bei und bezahlt für die Mitgliedschaft den Solidarbeitrag als Mitgliederbeitrag an den Syndikat-Verein.

Die Höhe des Solidar- bzw. Mitgliederbeitrags wird vom Haus-Verein zusammen mit dem Hausgemeinschaft-Syndikat aufgrund von Einkommen und Vermögen der Mietenden vom betreffenden Haus berechnet und festgelegt. Die Höhe des Solidarbeitrags ist also Verhandlungssache zwischen den beiden Gesellschafter*innen der Haus-GmbH. Dieser Betrag wird im Mietvertrag, der das Mietverhältnis zwischen der Haus-GmbH als Vermieterin und dem Haus-Verein als Mieter regelt, festgehalten.

Folgende Berechnung dient als mögliche Grundlage: Der Solidarbeitrag beginnt mit einem Betrag von 10 Rappen je m2 Nutzfläche im Monat, der jährlich um 0,5% der Vorjahresmiete (ohne Nebenkosten) ansteigt. Diese Steigerung erfolgt analog zu den sinkenden Hypothekarkosten. Sofern die Miete (inkl.Solidarbeitrag) 80% der ortsüblichen Miete beträgt, kann die Steigerung des Solidarbeitrags ausgesetzt werden. Der Solidarbeitrag wird in den Solidarfonds eingezahlt.

Ein Mindestbeitrag von 10 Rappen je m² Nutzfläche im Monat ist verbindlich.

Der Solidarfonds ist ein Sondervermögen, das von «CasaLibera; das Hausgemeinschaft-Syndikat GmbH» verwaltet wird. Das Syndikat nutzt diesen Fonds für die Unterstützung neuer Kollektive durch Stammeinlagen (10´000.- CHF) des Syndikats an neue Haus-GmbHs, Unterstützung alter Kollektive, sowie für Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Infrastrukturkosten und Beratung für neue Projekte.

Das Hausgemeinschaft-Syndikat befasst sich daher nicht nur mit der Erschwinglichkeit des einzelnen Wohnprojektes, sondern ist kollektiv und sozial orientiert mit dem Ziel, den Gesamtbestand an bezahlbaren selbstverwalteten Räumen zu erhöhen.

GRAFIK ZUR ENTWICKLUNG DER MIETEN IM ZEITVERLAUF

Grafik zur Entwicklung der Mieten im Zeitverlauf.
Grafik zur Entwicklung der Mieten im Zeitverlauf.
Grafik zur Entwicklung der Mieten im Zeitverlauf.

WEITERE FORMEN DES SOLIDARTRANSFERS

Neben dem Solidarbeitrag gibt es eine Reihe weiterer Formen des Solidartransfers zwischen den Hausprojekten. Beispielsweise erhöhen etablierte Altprojekte ihr Kreditvolumen oder gründen Leih- und Schenkgemeinschaften, um Finanzierungslücken beim Hauskauf eines neuen Projektes zu schließen. Teilweise werden von Altprojekten auch einzelne Arbeiten, z. B. die Annahme und Verwaltung von Direktkrediten, oder besser noch, ganze Projektpartnerschaften übernommen. Unbezahlbar und elementar ist der Wissenstransfer von Altprojekt zu Neuprojekt.